Trotz weitgehenden Demo-Verboten oder entsprechenden Demo- und Aktions-"Zurückhaltungen" gibt es aus Anlass des 1. Mai-Kampftages 2 Aufrufe, "auf die Strasse zu gehen":

Heraus zum 1. Mai 2020 von Schleswig nach Jagel: Solidarisch ist man nicht alleine!

hier der Aufruf;

und

1. Mai: Die Flensburger LINKE und die Linksjugend Solid rufen zur Kundgebung um 11 Uhr auf dem Südermarkt auf

hier dieser Aufruf.

 

 

Widerstand gegen Agrobusiness

 

»Handelspolitischer Block« bei »Wir haben es satt«-Demo: Mercosur-Abkommen ist Angriff auf Arbeitsstandards, Menschenrechte und Klimaschutz  (jW)

Agrarwende anpacken, Klima schützen – so lautet das Motto der diesjährigen »Wir haben es satt«-Proteste, zu denen die Veranstalter für Samstag Zehntausende Teilnehmer in Berlin erwarteten. Viele von ihnen bilden innerhalb des Demozuges den »handelspolitischen Block«. Ihr zentrales Anliegen ist das Aus für das EU-Handelsabkommen mit dem südamerikanischen Staatenbund Mercosur. Über das Abkommen war rund zwanzig Jahre verhandelt worden, bis im vergangenen Jahr ein Durchbruch gelang. Noch in diesem Jahr soll es abschließend eingetütet werden. Das Demobündnis fordert die Bundesregierung auf, den Deal durch ein Veto im EU-Rat zu verhindern.

Schließlich wäre der Handelsvertrag in vielerlei Hinsicht ein Rückschlag – etwa für hart erkämpfte Menschenrechte, die kleinbäuerliche Landwirtschaft, Klimaschutz und Umweltstandards sowie Arbeits- und Verbraucherrechte. »Das Mercosur-Abkommen steht im Widerspruch zu den wichtigsten Veränderungen, die in den letzten Jahrzehnten zugunsten des Klimaschutzes in Europa erreicht wurden«, sagte Antônio Andrioli, Mitbegründer und Vizepräsident der »Universidade Federal da Fronteira Sul« in Brasilien, gegenüber jW. Es handle sich um ein problematisches Signal zur falschen Zeit, denn es werde vorgesehen, mehr billiges Fleisch und Ethanol aus Lateinamerika zu importieren, also ausgerechnet Produkte, die vor Ort mit Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen verbunden seien.

Die Agrarindustrie beiderseits des Atlantiks dürfte sich hingegen über das Abkommen freuen. So entfällt schon heute der Löwenanteil der EU-Agrarimporte auf Südamerika. Die Importe aus den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay belaufen sich auf jährlich rund 20 Milliarden Euro – 17 Prozent aller Einfuhren dieses Sektors. Der EU-Forschungsdienst CORDIS erwartet durch den neuen Handelsvertrag eine Steigerung auf 25 Prozent. Besonders beim Import von Soja zur Verwendung als Tierfutter ist die EU-Agrarindustrie vom Mercosur abhängig, denn ohne diese Importe ließe sich die systematische Überproduktion von Fleisch und Milch nicht aufrechterhalten.

Andrioli erläuterte: »Großflächige Monokulturen wie Zuckerrohr und Soja sind stark mit Pestiziden belastet, von denen viele in Europa längst verboten sind. Das Abkommen begünstigt das Agrobusiness und ein weiteres Anwachsen von Agrartreibstoffen auch im Amazonasgebiet.« Die Zuckerrohrproduktion sei mit 10,5 Millionen Hektar in Brasilien von der Fläche her fast so groß wie Bayern und Baden-Württemberg zusammen. Soja werde auf einer Fläche angebaut, die jener der gesamten BRD entspreche. Auch das »Netzwerk Gerechter Welthandel«, das den handelspolitischen Block bei der Demo am Samstag mitorganisierte, kritisierte, mit dem Abkommen verfestige sich »ein Landwirtschaftsmodell, das auf Monokulturen und massiven Pestizideinsatz setzt«. Das geschehe insbesondere durch die vorgesehenen Zollsenkungen auf viele Agrarprodukte. So käme es zu einer Verschärfung des Preiskampfs, etwa bei Zucker, Geflügel oder Rindfleisch. Die gesteigerte Nachfrage nach diesen Gütern in Europa führe zudem zu einer Beschleunigung der Rodung des Amazonas-Regenwaldes, der im Kampf gegen die Klimakatastrophe als natürliche CO2-Senke unerlässlich ist. Doch nicht nur die Förderung des Agrobusiness schadet der Umwelt. Das Abkommen sieht beispielsweise auch eine Senkung und letztlich Streichung der Zölle auf Autoexporte aus der EU vor.

»Durchsetzungsfähige Vorgaben« für den Klimaschutz enthält der Vertrag hingegen nicht, kritisiert das Demobündnis. Ebensowenig wie für Arbeitsstandards und Menschenrechte. Hier bleibt es, wie in EU-Handelsabkommen üblich, bei vagen Lippenbekenntnissen. Gegen »die Verfolgung von Minderheiten und Oppositionellen sowie die Vertreibung von Indigenen von ihrem Land« in Brasilien unter der Regierung von Präsident Jair Bolsonaro würde das Abkommen nichts ausrichten. Mittlerweile hat die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) Brasilien auf die Liste der zehn schlimmsten Länder für erwerbstätige Menschen gesetzt, unter anderem weil Streiks gewaltsam niedergeschlagen und Gewerkschafter bedroht werden. Die politisch Verantwortlichen in Brüssel stört das offenbar nicht.

Gründe zum Widerstand gegen den Deal gibt es also genug. »Wir stellen uns gegen die herrschende Handelspolitik der EU und der Bundesregierung, die schädliche Abkommen wie dasjenige mit den Mercosur-Staaten oder auch das EU-Kanada-Abkommen CETA hervorbringt. Statt blinder Marktöffnungen und Handelsabkommen im Interesse von Konzernen fordern wir eine gerechte Handelspolitik, die dem Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz dient und die bäuerliche und nachhaltige Landwirtschaft fördert«, heißt es im Aufruf zum handelspolitischen Block. Entschieden ist die Auseinandersetzung um das Mercosur-Abkommen noch nicht. Andrioli sagte im Gespräch mit jW: »Das Abkommen ist von der Gesellschaft mehrheitlich nicht gewollt, es erhöht die soziale Ungleichheit und fördert lange Transportwege und noch mehr Abholzung. Wir freuen uns, dass auch in Deutschland der Protest wächst. Deutschland muss ein Veto einlegen, nicht zuletzt damit die Brandrodungen im Amazonas eingedämmt werden.« Die Konflikte um Handelsabkommen wie CETA und TTIP haben gezeigt, dass enormer Druck von unten entstehen und etwas bewirken kann.

 

Liebe Attacies und Attac-Interessierte,

Attac Flensburg ist wieder da!!! - Die (Neu)-Gründung war ein Erfolg, es kamen weit mehr Interessierte, als wir erwartet hatten. Nähere Einzelheiten im Protokoll (hier), außerdem im Anhang ein kurzer Text mit Gedanken zur ersten Sitzung und zu dem, was nun kommt. Attac Flensburg ist gegründet, nun beginnt der spannende Prozess, in dem sich unsere Gruppe finden und formieren wird. Es gibt etliche offene Fragen inhaltlicher wie auch organisatorischer Art und auf die werden wir Antworten finden! Wer dabei sein und mitmachen will (gern auch alle diejenigen, die letztes Mal nicht kommen konnten), ist herzlich willkommen zu unserem nächsten Attac-Treffen am Dienstag, den 03. Dezember 2019.

Der Veranstaltungsort ist diesmal (und auch beim nächsten Treffen, am 17. Dez.) ausnahms- und dankenswerterweise die Theaterwerkstatt Pilkentafel (Pilkentafel 2).

Vielleicht sehen wir uns vor dem nächsten Treffen noch bei der Klima-Demo am 29.11. - diesmal beginnend um 11.00 Uhr (!) am Bahnhofspark (Carlisle-Park).

Mit besten Grüßen, Günter

PS: Aus gegebenem Anlass (infolge des Attac-Urteils nun auch die Aberkennung der Gemeinnützigkeit
für die VVN-BdA, die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes!!!) hier der Link
zu einem Offenen Brief der Umweltverbände an Minister Scholz als Reaktion auf seine Vorstellungen
zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts.

https://www.dnr.de/fileadmin/Positionen/2019-11-22_Offener_Brief_Umweltverbaende_BMF_Gemeinnuetzigkeitsrecht.pdf

 

Einladung

 

Attac hat in Schleswig-Holstein derzeit sechs Regionalgruppen: Kiel, Lübeck, Nordfriesland, Dithmarschen, Itzehoe, Neumünster. Und in Flensburg??? - Fehlanzeige!

Das wollen wir ändern, deshalb laden wir ein zum

(Neu-)Gründungstreffen von attac-Flensburg

am Dienstag, den 19.November 2019 um 19.30 Uhr im Akti

(Aktivitetshuset, Norderstraße 49)

 

Seit drei Jahren hat die hier vormals bestehende Gruppe ihre Aktivitäten eingestellt. Wir, ein Kreis von Menschen aus Flensburg und Umgebung, die sich seit längerem gegen Handelsverträge wie CETA, TTIP und PISA engagieren, sind allesamt noch ungeübte attacies. Als solche rufen wir jetzt auf zu einem dezidierten Neuanfang von Attac in Flensburg! Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, diesen Neubeginn mit uns gemeinsam zu gestalten.

An diesem ersten Abend wird es darum gehen, sich kennenzulernen und herauszufinden, welche Interessen in unserer Gruppe vorhanden sind, welche Themen wir behandeln und in welchen Bereichen wir uns primär engagieren wollen. Die Themenpalette ist reich bestückt: Klimazerstörung, Finanzmärkte, Welthandel (Ceta, Mercosur & Co), Globalisierungskritik, Mobilitätswende ... Neben diesen “großen” Fragen wollen wir uns ebenso intensiv mit Konflikten vor Ort auseinandersetzen wie aktuell z.B. dem heftig bedrohten “Bahnhofswald” und der total unbefriedigenden Verkehrssituation in Flensburg.

Jochen Rathjen, ein Mitglied von attac-Neumünster (gegründet vor zwei Jahren), wird über die engagierte Arbeit der dortigen Gruppe berichten und für unseren Start einige gute Tipps mitbringen.

Wir freuen uns auf einen lebendigen Austausch mit Menschen, die wie wir Lust haben, sich tatkräftig zu engagieren und zugleich kritisch fortzubilden, die das Bedürfnis verspüren, Bildung und Aktion auf vielfältige Weise unter einen (Attac-) Hut zu bringen

Heike Boelk, Marlies Clausen-Grossmann, Birte Dreesen, Gert Grossmann, Bodo Hammen, Jörn Krautwurst, Morten Meisner, Inga Melzer, Henning Nielsen, Reinhard Salamonsberger, Gerd Schröder, Günter Strempel, Dorle Thürnau

Die Welt ist keine Ware – Mensch und Umwelt vor Profit!

PS: Attac ist ein offenes Netzwerk. Unabhängig von einer Mitgliedschaft ist jeder und jede willkommen, sich an Gruppenaktivitäten zu beteiligen.

Kontakt: Günter Strempel – Tel: 0461 - 16 87 626 – Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Die EU-Handelsabkommen mit Japan, Singapur und Vietnam gehen den mit CETA eingeschlagenen Weg der Entmachtung der Parlamente durch "Ausschüsse" konsequent weiter

Sie meinen, über CETA & Co. schon alles zu wissen, und die Sache sei doch sowieso schon gegessen? Beides könnte ein großer Irrtum sein.

Zur Erinnerung: Ab 2013/2014 tobte bis Ende 2016 in ganz Europa eine harte Auseinandersetzung zuerst um "TTIP" und dann um "CETA", beides sogenannte Freihandelsverträge "der neuen Generation", weil es in ihnen um weit mehr als bloß die Senkung von Warenzöllen gehen sollte. Sowohl mit den USA (TTIP) wie mit Kanada (CETA) wollte die EU weitreichende Liberalisierungen auch der öffentlichen Dienstleistungen, eine Paralleljustiz für Investoren (private Investitionsschiedsgerichte) und vieles mehr vereinbaren, was den KritikerInnen jedoch vor allem auf eins hinauszulaufen schien: eine weitreichende Einschränkung und Aushebelung der Demokratie. Nämlich überall dort, wo es darum geht, den Bereich der Wirtschaft im weitesten Sinn durch demokratisch beschlossene Gesetze zu regeln.

 

Ausschüsse entmachten Parlamente

 

Schon bei TTIP und CETA also war dieser Demokratieabbau der eigentlicher Kern des Streits, gemeinsamer Nenner all der kritisierten Einzelaspekte. Ausgerechnet die Verlagerung wesentlicher zukünftiger Entscheidungen in neu geschaffene, rein exekutive Gremien ist dabei jedoch teilweise unterbelichtet geblieben.

 

Zwar wurde immer wieder kritisiert, dass ExekutivvertreterInnen der jeweiligen Vertragsparteien - bei CETA [1] also der EU und Kanadas - neue Gesetzesvorhaben frühzeitig abstimmen sollen. Und diese "Regulatorische Kooperation" oder "Regulierungszusammenarbeit" im Sinne von CETA-Kapitel 21 (und eines entsprechenden Kapitels im seinerzeit geplanten TTIP) ist auch sicher schlimm genug, da sie an den Parlamenten vorbei und zugleich unter Mitwirkung von Industrievertretern stattfindet. Zugleich aber ist sie auch eine Nebelkerze, da sie formal freiwillig bleibt (Art. 21.2 Abs. 6 CETA), dieselben Verträge, auch CETA, zugleich aber ein viel umfassenderes System von "Ausschüssen" installieren, welche ihrerseits knallhart anstelle der Parlamente entscheiden bzw. diesen Vorgaben machen können.

 

Widerstand und Hoffen auf Karlsruhe

 

Obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits im Oktober 2016, im Rahmen seiner Entscheidung über die Anträge auf einstweilige Anordnung gegen CETA, deutlich gemacht, dass es gerade diese "Ausschüsse" sehr gewissenhaft auf ihre Verträglichkeit mit dem Grundgesetz prüfen werde, ist diese Problematik von der Öffentlichkeit fast nicht beachtet worden. Dabei geht es um nicht weniger als die Frage, ob wir fortan noch in einer (parlamentarischen) Demokratie leben, das heißt, ob die staatliche Gewalt, der wir als Bürgerinnen und Bürger unterworfen sind, letztlich von uns selbst ausgeht, also wenigstens indirekt auf eine Entscheidung des von uns gewählten Parlaments zurückgeführt werden kann.

 

Das mag ein sehr formales Kriterium für Demokratie sein und man kann sicher die Frage stellen, ob es wirklich ausreiche, eine Partei, die ihre Wahlversprechen in der Regierungsverantwortung gebrochen hat, beim nächsten Mal abwählen zu können. In jedem Fall aber ist es die Mindestforderung, die vom Grundgesetz nicht nur aufgestellt (Art. 20 Abs. 2), sondern auch mit Ewigkeitsgarantie versehen wird (Art. 79 Abs. 3). Und auch wenn die real existierende EU aus verschiedenen Gründen sicher keine lupenreine (parlamentarische) Demokratie im Sinne des Grundgesetzes ist und dies niemand befriedigen sollte, ist angesichts der starken Stellung des Rates, also der nationalen Regierungen, doch immerhin noch eine sehr indirekte, sehr formale Rückführbarkeit auf Parlamentsentscheidungen gegeben.

 

Hinzu kommt: Selbst wenn man dem Bundesverfassungsgericht zutraut, im Rahmen seiner noch ausstehenden Entscheidung im CETA-Hauptsacheverfahren die Notbremse, falls nötig, zu ziehen, kommen in der Zwischenzeit doch ständig neue Abkommen hinzu. Was nützt es also, wenn die CETA-Abstimmung im Bundestag und Bundesrat nicht vor dem CETA-Urteil erfolgt, derweil aber andere Abkommen mit denselben oder sogar noch weiter gehenden Bestimmungen zu jenen "Ausschüssen" ratifiziert werden?

 

Jedenfalls ist genau das letzten Winter im Hinblick auf den EU-Handelsvertrag mit Japan (JEFTA [2] geschehen und geschieht dasselbe im Moment im Hinblick auf die entsprechenden Verträge mit Singapur (EUSFTA [3] und Vietnam (EUVFTA [4]) (sowie mit der Staatengruppe MERCOSUR, wovon trotz verkündeter Einigung aber noch kein vollständiger Text vorliegt).

 

Doch immerhin: Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt wurden auch gegen JEFTA und EUSFTA wieder Verfassungsbeschwerden eingereicht, die sich gegen diese Suspendierung der parlamentarischen Demokratie in den von den Ausschüssen geregelten Bereichen wenden. Für die erste EUSFTA-Beschwerde [5] haben sich, unterstützt von über 13.000 BürgerInnen, die Nichtregierungsorganisationen mehr demokratie e. V., foodwatch e. V. und campact e. V. zusammengetan, die zweite [6] geht auf die Initiative Marianne Grimmensteins zurück, die auch 2016 bereits die erste der insgesamt dann sechs CETA-Verfassungsklagen auf den Weg gebracht hatte [7] und von der auch die einzige JEFTA-Klage angestrengt wird.

 

Die beiden neuen Klagen weisen zunächst darauf hin, dass die Entscheidungen jener Ausschüsse nicht nur völkerrechtlich verbindlich sind - eben aufgrund der Bestimmungen in EUSFTA (Art. 16.4 Abs. 1; entsprechend Art. 26.3 Abs. 2 in CETA, Art. 22.2 Abs. 1 in JEFTA und Art. 17.4 in EUVFTA). Gemäß des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV; dort Artikel 216 Absatz 2) bilden sie vielmehr auch sofort verbindliches EU-Recht. Weigerte sich also etwa der Bundestag, einen Beschluss der EUSFTA-Ausschüsse umzusetzen, wäre nicht nur eine Klage Singapurs vor dem EU-Singapur-EUSFTA-Schiedsgericht möglich, sondern könnte auch die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland vor dem EuGH anstrengen.

 

Blankochecks für Vertragsänderungen und Handelsliberalisierungen

 

Das wäre vielleicht alles nicht so schlimm, wenn die Kompetenzen der Ausschüsse inhaltlich eng begrenzt wären. Doch tatsächlich reichen sie sehr weit. Nicht zuletzt kann der koordinierende Ausschuss, der bei CETA und JEFTA "Gemischter Ausschuss" und bei EUSFTA und EUVFTA "Handelsausschuss" heißt, jeweils den gesamten Vertrag auslegen; und EUSFTA (Art. 16.1 Abs. 4 d), JEFTA (Art. 22.1 Abs. 5 e) und EUVFTA (Art. 17.1 Abs. 4 d) sehen sogar vor, dass diese Auslegungen keineswegs nur für die im Rahmen des jeweiligen Vertrags vereinbarten Schiedsgremien, sondern auch für die Vertragsparteien verbindlich sind. Allein damit können praktisch beliebige Vertragsänderungen oder -erweiterungen ins Werk gesetzt werden - jedenfalls sofern es im allerweitesten Sinn um Handel bzw. dessen Liberalisierung geht.

 

Zumindest bei EUSFTA können die Liberalisierungsverpflichtungen außerdem bereits dadurch beliebig weit bzw. willkürlich gefasst werden, dass eben die Verpflichtungen zum Abbau von Warenzöllen (Anhang 2-A) und zur Liberalisierung von Dienstleistungen (Anhänge 8-A, 8-B) ausdrücklich durch Ausschussentscheidungen geändert werden können. Ob also zum Beispiel die Wasserversorgung, die in CETA weitgehend geschützt war, nun privatisiert wird, liegt zukünftig in der Entscheidungsgewalt eines EUSFTA- (oder auch JEFTA-) Ausschusses.

 

Hinzu kommen weitere Blankochecks für Vertragsänderungen wie die, "jede ... erforderliche Durchführungsmaßnahme" (Art. 4.12 Abs. 1 EUSFTA) in Bezug auf ein einzelnes Kapitel zu beschließen oder in bestimmten Bereichen allgemeine Regeln zu alles anderen als rein "technischen", sondern sehr grundsätzlichen Fragen zu erlassen, wie etwa zur Subventions- bzw. Wettbewerbspolitik (Art. 11.8 Abs. 2 EUSFTA).

 

Bei all dem haben die gewählten Parlamente überhaupt keine Mitsprache und selbst unsere Regierungen nur eine sehr unzureichende: Außer bei CETA für sehr wenige Bereiche sind die EU-Mitgliedstaaten keine "Vertragsparteien" und damit nicht in den Ausschüssen vertreten. Ihre einzige Rolle besteht dann darin, im EU-Rat jedes Mal den "Gemeinsamen Standpunkt" zu formulieren, den die Kommissionsvertreter in den Ausschüssen zu vertreten haben (Art. 218 Abs. 9 AEUV). Doch zum einen gilt für die Abstimmung im Rat kein Einstimmigkeitsprinzip, so dass etwa Deutschland überstimmt werden könnte; und zum anderen gibt es keine Garantie dafür, dass die Ausschüsse nicht einfach etwas ganz anderes entscheiden oder der vom Rat formulierte Gemeinsame Standpunkt ohnehin nur ein Blankocheck ist.

 

Am Ende also wird die Ausschussarbeit praktisch bedeuten: Der EU-Handelskommissar kungelt mit dem Handels- und Industrieminister Singapurs (bzw. Kanadas bzw. Japans bzw. Vietnams) etwas aus, und zwar auf sehr intransparente Weise, denn selbst EU-Mitgliedstaaten erhalten nur Zusammenfassungen der eigentlichen Protokolle, aus denen nicht ersichtlich ist, wie die Kommissionsvertreter wirklich verhandeln. Auch bleiben die Lobbyisten unbekannt und dasselbe gilt in vielen Fällen sogar für die Ausschussbeschlüsse selbst.

 

Alles in allem: Obwohl das Grundgesetz selbst nicht geändert wird, werden die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik durch die EU-Handelsverträge künftig einer staatlichen Exekutivgewalt unterworfen, die nicht mehr "vom Volke aus(geht)" (GG Art. 20 Abs. 2 Satz 1). Die Legitimationskette vom Wahlakt zur staatlichen Gewaltausübung ist - selbst bei Zugrundelegung extrem formaler Kriterien - lückenhaft. Die parlamentarische Demokratie wird damit in den von den Ausschüssen geregelten Bereichen abgeschafft.


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[1] http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2017:011:FULL&from=DE
[2] https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:cf1c4c42-4321-11e8-a9f4-01aa75ed71a1.0003.02/DOC_2&format=PDF
[3] http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-7972-2018-REV-1/de/pdf
[4] http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1437
[5] https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/Stop_EU-only/2019-05-16_Verfassungsbeschwerde_Hintergrund.pdf
[6] http://www.frackingfreieshessen.de/index.php?page=Attachment&attachmentID=672&h=cde18c3ab215c02dce6db812c12da083eb8cdb79
[7] https://de.wikipedia.org/wiki/Marianne_Grimmenstein#Verfassungsbeschwerden_gegen_das_Freihandelsabkommen_CETA